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Einsatztaucher

Da viele Einsätze der Wasserwacht nicht nur am, sondern auch im und unter Wasser durchgeführt werden, ist es für die Einsatzkräfte notwendig sich speziellen Ausbildungen zu unterziehen. So lassen die äußeren Umstände bei vielen Einsätzen in Flüssen, Seen und bei Hochwasserlage ein Eingreifen durch Apnoe Tauchen (Tauchen ohne Gerät) nicht zu. Deshalb werden die Einsatztaucher der Wasserwacht hierfür ausgebildet.

Tätigkeitsbereiche

Der Einsatztaucher im Wasserrettungsdienst wird für verschiedene Einsatzzwecke ausgebildet und tritt immer dann in Erscheinung, wenn ein Eingreifen unter Wasser notwendig ist. Typische Aufgabengebiete des Tauchers sind:

  • Rettung von untergegangenen Personen
  • Sach- und Personensuche unter Wasser auch bei Nullsicht
  • Bergung von Gegenständen, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht
  • Einsatztauchgänge nach GUV durchführen
  • Leinentauchgänge mit Verbindung zur Oberfläche
  • Tauchschein natürlich auch im Urlaub nutzbar – solide Tauchausbildung gratis nebenbei

Voraussetzungen

  • Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  • bei Minderjährigen: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
  • aktives Mitglied des DRK Wasserwacht
  • Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
  • sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des DRK
  • gesundheitliche Eignung nach medizinischen Grundsätzen (G25 bzw. G31)

Ausbildung

Die Ausbildung zum Einsatztaucher wird in der APV-T (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Tauchen) geregelt und kann in folgenden drei Stufen durchgeführt werden:

  • Signalmann
  • Einsatztaucher Stufe 1
  • Einsatztaucher Stufe 2

Signalmann (20 UE)

Die Ausbildung zum Signalmann umfasst 20 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Innerhalb der Ausbildung werden mit Hilfe theoretischer und praktischer Ausbildungsinhalte Grundkenntnisse über Tauchausrüstung, Tauchmedizin und Tauchtätigkeiten, sowie Kenntnisse über die verschiedenen Suchtätigkeiten und Vorschriften gelegt.

Nach vollendeter Ausbildung ist es dem Signalmann unter anderem möglich den eingesetzten Taucher durch Führen der Sicherungsleine von außen zu unterstützen.

Einsatztaucher Stufe 1 (58 UE)

Die Ausbildung zum Einsatztaucher Stufe 1 umfasst 58 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Lehrplan und sind wie folgt unterteilt:

  • 23 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung
  • 10 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land
  • 25 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.

Hierbei durchgeführte Ausbildungsinhalte sind:

  • Tauchmedizinische Theorie
  • Tauchmedizinische Praxis
  • Theoretische Gerätekunde
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Tauchdienst Theorien
  • Tauchdienst Praxis
  • Tauchgänge in Schwimmbecken
  • Tauchgänge in Freigewässern (max. 10m Tiefe).

Nach vollendeter Ausbildung kann der Einsatztaucher Stufe 1 in Einsätzen eingesetzt werden. Allerdings dürfen Stufe 1 Taucher in einigen Gefahrensituationen nicht eingreifen. Hierzu gehören beispielsweise Nachteinsätze oder auch Tauchgänge, die eine Tiefe von 10m überschreiten.

Einsatztaucher Stufe 2 (105 UE)

Die Ausbildung zum Einsatztaucher Stufe 2 umfasst 105 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und ist dementsprechend wesentlich Umfangreicher als die Stufe 1 – Ausbildung. Auch diese Ausbildung richtet sich nach der APV-T und gliedert sich wie folgt: 

  • 35 Ausbildungseinheiten theoretische Ausbildung
  • 20 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung an Land und
  • 50 Ausbildungseinheiten praktische Ausbildung im Wasser.

Die hierbei durchgeführten Tätigkeiten sind ähnlich der Stufe 1 Ausbildung:

  • Tauchmedizinische Theorie
  • Tauchmedizinische Praxis
  • Theoretische Gerätekunde
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Tauchdienst Theorien
  •  Tauchdienst Praxis
  • Tauchgänge in Schwimmbecken
  • Tauchgänge in Freigewässern (max. 10m Tiefe)
  • Tauchgänge in Freigewässern (max. 20m Tiefe).

Durch die intensivierte Ausbildung und die Zulassung für Einsätze bis zu 20m Tiefe ist der Einsatztaucher Stufe 2 insgesamt für sämtliche Aufgaben unter Wasser ausgebildet. Er darf nach ausführlicher Gefährdungsbeurteilung durch den Taucheinsatzleiter in allen zugelassenen Situationen eingesetzt werden.

Jährliche Wiederholung bzw. Rezertifizierung

Um seine jeweilige Befähigung zu erhalten, ist es notwendig diese jährlich durch praktische und theoretische Inhalte aufzufrischen. Hierzu gehören:

  • 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen mit insgesamt mind. 300 Minuten Tauchzeit
  • mindestens eine jährliche Unterweisung über die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie über Neuerungen auf dem Gebiet des Tauchwesens
  • Ärztliche G31 (Nach-)Untersuchung.

Zusatzausbildungen

Nach abgeschlossener Ausbildung können die erworbenen Fähigkeiten weiter vertieft werden, wodurch sowohl der Wissensstand, als auch der jeweilige Einsatzbereich erweitert werden kann. Einige Zusatzausbildungen sind im Folgenden aufgeführt:

  • Einweisung für 30 m Tauchgänge
  • Mischgas (Nitrox, Trimix, etc.)
  • Arbeit mit Hebesäcken