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Motorrettungsbootsführer

Der Motorrettungsbootsführer tritt immer dann in Erscheinung, wenn ein Boot benötigt wird. Die Motorboote der Wasserwacht kommen bei verschiedensten Szenarien zum Einsatz. So werden diese einerseits zum Transport des notwendigen Materials und des Einsatzteams verwendet. Andererseits werden mit Hilfe der Motorboote großflächige Suchaktionen, sowie Krankentransporte vereinfacht.

Mit der Ausbildung zum Motorrettungsbootsführer bei der Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot und kann damit auf allen motorisierten Booten der Wasserwacht eingesetzt werden.

VORAUSSETZUNGEN

  • aktives Mitglied der Wasserwacht sein,
  • eine sanitätsdienstliche Ausbildung nach den Vorschriften der Wasserwacht/des DRK erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die Ausbildung zum Bootsmann und/oder zum Wasserretter abgeschlossen haben (Regelung in Zuständigkeit der Landesverbände),
  • am Tag der Prüfungsabnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich und geistig geeignet sein,
  • zuverlässig und geeignet im Sinne des Schifffahrtsrechts sein.

AUSBILDUNG

Die Ausbildung des Motorrettungsbootsführers erfolgt nach dem Lehrplan der APV BT (Ausbildungsprüfungsverordnung Bootsdienst) und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.

Theorie (mind. 31 UE)
  • Dienstvorschriften der Wasserwacht
  • Gesetzeskunde
  • Schifffahrtsordnungen
  • Bezeichnung des Fahrwassers
  • Betonnung und Befeuerung
  • Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
  • Fahrmanöver
  • Boots- und Motorenkunde
  • Wetterkunde
  • Sicherheitsvorschriften und Umgang mit Rettungsmitteln
  • Seemannschaft
  • Notsignale
  • wasserwacht-spezifische Themen
Praxis (mind. 10 UE)
  • Grundfertigkeiten
  • Umgang mit der Bootsausrüstung
  • Einsatz von Rettungsmitteln
  • Fahrmanöver
  • Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
  • Rettungsmanöver/-einsätze
  • Umgang mit Tauwerk und Knoten
  • Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung

FÄHIGKEITEN/EINSATZGEBIETE

  • Befahrung aller Einsatzgewässer mit allen Wasserfahrzeugen der Wasserwacht
  • Bootsschein auch in Zivilbootsschein umschreibbar